Erklärung zur Barrierefreiheit
Herzogshof – Boutique-Hotel am Dom
Pro Gastro GmbH
Domplatz 3
93047 Regensburg
Betreiber:
Pro Gastro GmbH
Domplatz 3
93047 Regensburg
Tel: 0941 / 58 61 46 – 20
Fax: 0941 / 58 61 46 – 29
Mail: info@progastrogmbh.com
Web: www.progastrogmbh.com
Geschäftsleitung: Matthias Hamm
Geschäftsführer: A. Golba & D. Forster
Registergericht: Regensburg
Handelsregisternr: HRB 12376
St-Nr: 244 / 135 / 41 227
USt.-Id: DE276114328
Finanzamt: Regensburg
Verantwortlich i.S.d § 6 MDStV:
D. Forster
Unsere Bürozeiten:
Mo. – Fr. von 10:00 – 17:00 Uhr
Einleitung
Die Pro Gastro GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Webseite https://www.https://herzogshof.com/ für alle Nutzergruppen zugänglich und bedienbar zu gestalten. Unser Ziel ist es, Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir streben danach, die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) zu erfüllen und kontinuierlich zu verbessern.
Umsetzung der Barrierefreiheit anhand der POUR-Prinzipien
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
- Alternative Texte für Bilder: Alle informativen Bilder auf unseren Webseiten sind mit aussagekräftigen Alternativtexten und Beschriftungen Dies ermöglicht Screenreadern, den Inhalt der Bilder zu erfassen und Nutzern, die Bilder nicht sehen können oder deren Bilder nicht geladen werden, eine entsprechende Beschreibung zu erhalten.
- Ausreichende Kontraste: Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass Texte und interaktive Elemente ausreichende Farbkontraste zum Hintergrund aufweisen, um eine gute Lesbarkeit für Personen mit Sehbeeinträchtigungen zu gewährleisten.
- Keine flackernden oder blinkenden Inhalte: Unsere Webseiten enthalten keine Elemente, die flackern oder blinken, um Irritationen oder Anfälle bei sensiblen Personen zu vermeiden.
2. Bedienbar (Operable)
- Tastatur-Navigation: Ein wesentlicher Fokus lag darauf, unsere Webseiten vollständig über die Tastatur navigierbar zu machen. Alle interaktiven Elemente und Inhalte können ohne Maus bedient werden. Dies ist besonders wichtig für Nutzer, die keine Maus verwenden können oder wollen.
- Screenreader-Kompatibilität: Wir haben unsere Webseiten intensiv mit dem Windows 11 Screenreader getestet, um eine reibungslose Vorlesefunktion und Navigation zu gewährleisten. Sollten Sie andere Screenreader nutzen und auf Probleme stoßen, bitten wir Sie, uns dies über unser Meldeformular für Barrieren mitzuteilen.
- Barrierefreie Speisekarte: Für unsere Speisekarten bieten wir, zusätzlich zu optisch ansprechenderen Formaten, eine separate, speziell für die Barrierefreiheit optimierte Seite mit den Inhalten der Speisekarte an. Diese Version ist vollständig über die Tastatur navigierbar und kann problemlos von Screenreadern vorgelesen werden.
3. Verständlich (Understandable)
- Klare und verständliche Inhalte: Wir legen großen Wert darauf, dass alle Texte und Informationen auf unseren Webseiten klar, prägnant und leicht verständlich formuliert sind. Die Inhalte sind logisch strukturiert, um eine einfache Orientierung zu ermöglichen.
- Konsistente Navigation: Die Navigation ist konsistent gestaltet, um Nutzern eine vertraute und vorhersehbare Bedienung zu ermöglichen.
4. Robust (Robust)
- Standardkonforme Entwicklung: Unsere Webseiten wurden nach gängigen Webstandards entwickelt, um eine hohe Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien zu gewährleisten.
- Sprachdefinition: Die primäre Sprache unserer Webseiten ist im HTML-Code als Deutsch (de) definiert, was Screenreadern und anderen assistiven Technologien hilft, den Inhalt korrekt zu interpretieren.
- Skalierbarkeit und Responsivität: Die Inhalte unserer Webseiten passen sich flexibel an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte (Handy, Tablet, PC) an. Dies stellt sicher, dass die Webseiten auf allen Endgeräten optimal nutzbar sind und die Inhalte immer zugänglich bleiben.
Einschätzung des Barrierefreiheitsstatus
Basierend auf den von uns durchgeführten Maßnahmen und unserem Engagement, das wir in die Barrierefreiheit investiert haben, schätzen wir die Webseite des Herzogshof Boutique-Hotels am Dom als weitestgehend barrierefrei ein.
Weitere Prüfung erforderlich
Obwohl wir umfangreiche Schritte unternommen haben, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist dies ein fortlaufender Prozess. Potenzielle Bereiche für weitere Optimierung oder spezifische Herausforderungen können sein:
- Kompatibilität mit allen Screenreadern: Die Testung erfolgte primär mit dem Windows 11 Screenreader. Eine vollständige Kompatibilität mit allen am Markt befindlichen Screenreadern (z.B. JAWS, NVDA, VoiceOver) kann nicht zu 100% garantiert werden und erfordert ggf. weitere spezifische Anpassungen.
- Barrierefreiheit von eingebetteten Inhalten Dritter: Die Barrierefreiheit von Inhalten externer Anbieter (z. B. eingebettete Karten von Google Maps und andere Widgets), welche auf der Seite eingebettet sind, hängt von den jeweiligen Anbietern ab. Wir bemühen uns, hier auf möglichst zugängliche Lösungen zurückzugreifen.
- Barrierefreiheit von Akkordeon-Modulen: Aktuell sind unsere Akkordeon-Module (z. B. für häufige Fragen oder Zimmerdetails wie Ausstattung und Inklusivleistungen) technisch noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Wir arbeiten aktiv an Lösungen, um diese Bereiche zukünftig besser zugänglich zu machen. Insbesondere für den Bereich „Häufige Fragen“ prüfen wir eine Umstrukturierung, um das Akkordeon gegebenenfalls zu entfernen und eine alternative, barrierefreie Darstellung zu finden. Bei den Zimmerdetails wird das Akkordeon aus optischen Gründen beibehalten, jedoch suchen wir weiterhin nach einer technischen Lösung, um seine Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Wir sind ständig bemüht, unsere Webseiten zu verbessern und die Zugänglichkeit für alle zu optimieren. Ihr Feedback ist uns dabei sehr wichtig. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, nutzen Sie bitte unser Meldeformular für Barrieren. Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit ist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Basis der Anforderungen der EN 301 549 und BITV 2.0 durch das interne Webteam.
Letzte Überprüfung: 01.07. 2025